Fonds - Steuerliche Handhabung
- Abgeltungssteuer
Ab Januar 2009 wird die Abgeltungssteuer eingeführt, die eine grundsätzliche Änderung der Besteuerung mit sich bringt. Mit in Kraft treten dieser werden Banken zukünftig 25 % der Kapitalerträge eines Anlegers abzweigen und direkt an das Finanzamt weiterleiten. Steuerschulden werden demnach auf diesem Wege abgegolten und müssen daher nicht mehr über die Steuererklärung angegeben werden. Kleinanleger hingegen, die den vorgeschriebenen Steuersatz von 25 % nicht erreichen, werden weiterhin vor die Wahl gestellt, einer freiwilligen Veranlagung zuzustimmen. Der Steuersatz liegt in Deutschland bei maximal 25 %. In Verbindung mit dem Solidaritätszuschlag von 1,375 % und der Kirchensteuer von 2 % ergibt sich somit ein Maximalsatz von 28,37 %.
Im Einzelnen gilt die Abgeltungssteuer für Anlegen wie Aktien, Fonds, Dividenden, Wertpapiere, Zinsen und sonstige Kursgewinne. Lediglich Immobilienverkäufe sind von dieser neuen Regelung ausgeschlossen. Unternehmer können sich über die beschlossenen Regelungen freuen. Es ist davon auszugehen, dass die Steuerbelastungen für Kapitalgesellschaften von momentan 38,65 % auf schätzungsweise 29,83 % fallen werden. Anleger und Aktionäre hingegen, haben an dieser Entscheidung zu knabbern. Gerade langfristigen Anlagehorizonte mit hohen Dividenden erfahren eine steuerliche Belastung. Prinzipiell gilt, dass die Abgeltungssteuer für Personen mit einem Einkommenssatz von über 25 % als vorteilhaft einzuschätzen ist.
- Einkommensteuern
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In der Einkommenssteuer werden Zinserträge und Dividenden Dank dem HEV nur zur Hälfte versteuert werden. Verkaufserlöse aus Fondsanteilen hingegen sind steuerfrei.
- Zwischengewinne
Zwischengewinne sind die Zinserträge, die in dem Zeitraum zwischen Ausschüttung und Thesaurierung anfallen. In der Einkommensteuererklärung können diese als negative Einnahmen aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden.
- Zinsabschlagsteuer
Die Zinsabschlagsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer und spielt direkt auf die Zwischengewinne an. Der Steuersatz beträgt derzeit 30 %.
- Kapitalertragsteuern
Die Kapitalertragssteuer wird bei Ausschüttung der Dividenden in Höhe von 20 % fällig.
- Sparerfreibeträge
Im direkten Zusammenhang mit der Kapitalertragssteuer steht jedem Steuerpflichtigen ein Sparerfreibetrag zur Verfügung. Bis zu den Änderungen durch die Abgeltungssteuer beläuft sich dieser auf 801,00 Euro für allein stehende und 1.602,00 Euro für Ehepaare.
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- Freistellungsaufträge Rocky Balboa movie download
Der Freistellungsauftrag erleichtert den bürokratischen Aufwand. Ist dieser ausgestellt, kann der Freibetrag sofort ausgeschöpft werden, ohne in der Einkommensteuererklärung erwähnt werden zu müssen.
- Solidaritätszuschläge
Der Solidaritätszuschlag wird sowohl für die Einkommensteuer als auch auf die Kapitalerstragsteuer erhoben.